AlpenSee Boats Buchung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026 · Geltungsbereich: Republik Österreich

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen AlpenSee Boats (nachfolgend „Vermieter”) und dem Chartergast (nachfolgend „Mieter”) über die zeitweise Überlassung von Wasserfahrzeugen einschließlich begleitender Dienstleistungen wie Skippering, Catering-Paketen und Eventorganisation. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nicht, außer der Vermieter bestätigt sie ausdrücklich schriftlich.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Das unterbreitete Buchungsformular dieser Website hat demonstrativen Charakter und stellt noch kein rechtskräftiges Angebot dar.
  2. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung schriftlich oder per E-Mail bestätigt und die vereinbarte Anzahlung gutgeschrieben ist.
  3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 3 Miethonorar & Nebenleistungen

Das Honorar errechnet sich aus der vereinbarten Mietzeit, der gewählten Bootskategorie und zusätzlichen servicespezifischen Pauschalen. Kraftstoff- bzw. Stromaufwendungen sowie eventuelle Harbour-Fees oder Parkgebühren am Landsteg sind nicht im Grundpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Alle Beträge verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer, soweit steuerrechtlich geschuldet.

§ 4 Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, eine dinglich gesicherte Kaution mittels Vorautorisierung auf Kreditkarte oder Überweisung einzubehalten. Bei schadloser Rücknahme erfolgt Freigabe binnen weniger Werktage. Bei Schaden oder Vertragsbruch erfolgt Aufrechnung im angemessenem Umfang.

§ 5 Nutzungs- & Sicherheitspflichten

  • Einweisungen sind verpflichtend; Bedienungshinweise des Werks sind Folge zu leisten.
  • Wetter- und Seenotlagen sind pragmatisch zu bewerten; bei behördlichen Fahrverboten trifft keine Haftung des Vermieters für entgangene Zeit — Anpassungen werden fair nach Möglichkeit gesucht.
  • Alkohol am Steuer ist unter österreichischer Rechtslage stark limitiert oder untersagt; Missachtung kann zu sofortiger Beendigung führen.

§ 6 Stornierung durch den Mieter

Erfolgt die Absage mehr als vierzehn Kalendertage vor Mietbeginn, behält der Vermieter höchstens 20 % der Anzahlung zur Deckung administrativer Kosten ein. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist die volle Vereinbarungssumme fällig, sofern kein anderweitiger Bootsvergleich ermöglicht wird.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Vermieter höchstens bis zur Höhe des dreifachen Mietpreises des betroffenen Tageslots. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nicht bei immateriellem oder indirektem Schaden.

§ 8 Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen des IPR und der UN-Kaufrecht (CISG). Gericht für Kaufleute unterliegt dem sachlich zuständigen Gericht Standort Vermieter, sofern zulässig.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Ersatzregel.